Was ist die EED III Richtlinie?
Die am 20. September 2023 veröffentlichte europäische Energieeffizienz-Richtlinie (EED III - Art. 6) enthält eine Vielzahl von Maßnahmen und Instrumenten, die darauf abzielen, die Energieeffizienz in Europa zu verbessern. Ihr Ziel ist es, durch festgelegte Handlungspflichten, die auch Gemeinden betreffen, die EU-Klimaziele zu erreichen und bis 2050 Klimaneutralität zu erlangen. Eine wesentliche Maßnahme dieser Richtlinie ist die Vorbildfunktion, die Gemeinden und öffentliche Einrichtungen bei der Energiewende übernehmen sollen.
Ab dem 11. Oktober 2025 ist es erforderlich, eine Bestandsliste der im Besitz der Gemeinde befindlichen Objekte auf der Gemeindehomepage zu veröffentlichen. Diese Liste muss alle beheizten oder gekühlten Gebäude enthalten, die sich im Eigentum der Gemeinde befinden oder von ihr genutzt werden und eine beheizbare Gesamtnutzfläche von mehr als 250 m² aufweisen.
Die Inventarliste bietet eine umfassende Übersicht über den Energieverbrauch und die energetische Qualität der Gebäude und dient als Grundlage für die Entwicklung von Maßnahmen zur Verbesserung sowie zur Energie- und Kosteneinsparung. Die Erstellung der Liste basiert unteranderem auf den Energieausweisen der jeweiligen Gebäude sowie auf verschiedenen weiteren Kennzahlen wie Gebäudegröße und Baujahr.
Gebäudeinventarliste EED III
Die aktuellen Energieausweise werden hier in Kürze veröffentlicht.